Abreißfestigkeits- & Haftzugprüfung

Art. Nr.: 000000

Sie möchten den Untergrund Ihres Abwasserbauwerks prüfen? Wir helfen Ihnen, die Abreißfestigkeit zu ermitteln und nach der Sanierung die Haftzugfestigkeit zu überprüfen.

Weitere Eigenschaften

Der Unterschied zwischen der Abreißfestigkeitsprüfung und der Haftzugfestigkeitsprüfung lässt sich einfach erklären:

In der Kanalsanierung und bei Beschichtungsverfahren wird gemäß der DWA-M 143 Teil 17 eine Mindestabreißfestigkeit von 1 N/mm² gefordert. Diese Prüfungen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass der Untergrund tragfähig genug ist und die Beschichtung ihre Funktion langfristig erfüllt.

Diese Prüfungen sind zwar mit Kosten verbunden, jedoch ist es weitaus teurer, ein Bauwerk zu sanieren, bei dem eine ungeprüfte Beschichtung Schäden verursacht hat. Es lohnt sich also, vorher auf Nummer sicher zu gehen, um spätere Probleme und hohe Reparaturkosten zu vermeiden.

Besonderheiten

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